22. Juni 2018 | ab 19 Uhr | SYNTOPIA (Gerokstr. 2, 47053 Duisburg)
NS-TäterInnen vor Gericht: Der Umgang mit NS-Verbrechen in der BRD.
Am 20. September 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof die vom Landgericht Lüneburg verhängte vierjährige Freiheitsstrafe gegen den zu diesem Zeitpunkt 95-jährigen ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen. Gröning war von 1942 bis 1944 im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz in der Verwaltung tätig. 1991 war er bereits vor dem Landgericht Duisburg als Zeuge im Strafprozess gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer Heinrich Kühnemann aus Oberhausen vernommen worden, galt zu diesem Zeitpunkt aber selber noch als juristisch unschuldig. Der Fall Gröning machte Schlagzeilen und rief kontroverse Meinungen hervor. Der Verurteilte verstarb am 9. März 2018, bis dahin hatte er seinen Haftantritt juristisch hinauszögern können.
Der Vortrag gibt einen Überblick zur juristischen Aufarbeitung der NS-Prozesse in der BRD und wirft folgende Fragen auf: Wie verläuft der bundesdeutsche Diskurs um die letzten deutschen NS-Prozesse? Wie beeinflussen diese Diskurse die juristische Aufarbeitung? Was bedeuten die Prozesse für die Erinnerungspolitik und -kultur in der BRD? Und welche emanzipativen Impulse und Interventionen sind für eine kritische Erinnerungspolitik am “Ende der Zeitzeugenschaft” denkbar?
Referentin: Sabine Reimann (Historikerin und Referentin des Antirassistischen Bildungsforums Rheinland)
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